EKS fürs Jobcenter richtig ausfüllen
Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, beziehen jedoch Arbeitslosengeld II (ALG II) und haben Bedenken, wie sich das auf Ihre finanzielle Sicherheit auswirkt? Keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen über die Kommunikation mit dem Jobcenter und dem korrekten Ausfüllen des Einkommensnachweises für Selbstständige (EKS) können Sie sicherstellen, dass Miete, Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung weiterhin gedeckt bleiben.
Grundlagen für ALG-II-Empfänger in der Selbstständigkeit
Kommunikation mit dem Jobcenter
- Alle Informationen und Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden.
- Formulare, Tabellen und Nachweise geben dem Jobcenter einen Überblick über Ihre Einkünfte.
Ihr Freibetrag
- Sie dürfen bis zu 100 € monatlich verdienen, ohne dass Ihr ALG II gekürzt wird.
- Überschüssiges Einkommen wird angerechnet – das Gesamteinkommen bleibt gleich.
Der Einkommensnachweis für Selbstständige (EKS)
1. Was ist der EKS?
Ein spezielles Formular, das alle sechs Monate beim Jobcenter eingereicht werden muss. Es besteht aus zwei Teilen:
- Vorausschauender EKS: Schätzung der kommenden sechs Monate
- Abschließender EKS: Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben nach dem Zeitraum
2. Warum ist der EKS wichtig?
Das Jobcenter nutzt den EKS zur vorläufigen Berechnung Ihrer Leistungen. Nach Ablauf erfolgt eine Nachprüfung und ggf. eine Korrektur der Zahlungen.
Fehler vermeiden beim EKS
Realistische Prognosen abgeben
- Keine überhöhten Einnahmen – sonst droht Kürzung
- Keine zu niedrigen Ausgaben – sonst keine Anerkennung
Betriebliche Ausgaben korrekt angeben
Nicht alle vom Finanzamt anerkannten Ausgaben akzeptiert auch das Jobcenter. Beispiele für nicht anerkannte Kosten:
- Geschäftsessen
- Bestimmte Fortbildungen
Rückforderungen vermeiden
Wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen über den Schätzungen liegen, kann das Jobcenter Nachzahlungen fordern.