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EKS fürs Jobcenter richtig ausfüllen

Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, beziehen jedoch Arbeitslosengeld II (ALG II) und haben Bedenken, wie sich das auf Ihre finanzielle Sicherheit auswirkt? Keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen über die Kommunikation mit dem Jobcenter und dem korrekten Ausfüllen des Einkommensnachweises für Selbstständige (EKS) können Sie sicherstellen, dass Miete, Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung weiterhin gedeckt bleiben.

Grundlagen für ALG-II-Empfänger in der Selbstständigkeit

Kommunikation mit dem Jobcenter

  • Alle Informationen und Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden.
  • Formulare, Tabellen und Nachweise geben dem Jobcenter einen Überblick über Ihre Einkünfte.

Ihr Freibetrag

  • Sie dürfen bis zu 100 € monatlich verdienen, ohne dass Ihr ALG II gekürzt wird.
  • Überschüssiges Einkommen wird angerechnet – das Gesamteinkommen bleibt gleich.

Der Einkommensnachweis für Selbstständige (EKS)

1. Was ist der EKS?

Ein spezielles Formular, das alle sechs Monate beim Jobcenter eingereicht werden muss. Es besteht aus zwei Teilen:

  • Vorausschauender EKS: Schätzung der kommenden sechs Monate
  • Abschließender EKS: Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben nach dem Zeitraum

2. Warum ist der EKS wichtig?

Das Jobcenter nutzt den EKS zur vorläufigen Berechnung Ihrer Leistungen. Nach Ablauf erfolgt eine Nachprüfung und ggf. eine Korrektur der Zahlungen.

Fehler vermeiden beim EKS

Realistische Prognosen abgeben

  • Keine überhöhten Einnahmen – sonst droht Kürzung
  • Keine zu niedrigen Ausgaben – sonst keine Anerkennung

Betriebliche Ausgaben korrekt angeben

Nicht alle vom Finanzamt anerkannten Ausgaben akzeptiert auch das Jobcenter. Beispiele für nicht anerkannte Kosten:

  • Geschäftsessen
  • Bestimmte Fortbildungen

Rückforderungen vermeiden

Wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen über den Schätzungen liegen, kann das Jobcenter Nachzahlungen fordern.

Tipps für einen sicheren Start

  • Beratung: Holen Sie sich Unterstützung bei der Erstellung des EKS.
  • Digitale Tools: Nutzen Sie Excel-Vorlagen oder spezielle Tools für die Berechnung.
  • Fristen einhalten: Reichen Sie den EKS rechtzeitig ein, um Sanktionen zu vermeiden.

Unterstützung durch Berater und Fördermittel

Beratungsförderung mit AVGS

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie bis zu 100 % der Beratungskosten finanzieren lassen.

Kostenfreies Erstgespräch

Klären Sie Ihre Fragen zur Gründung, zum EKS oder zu Förderprogrammen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Fazit

Der Einstieg in die Selbstständigkeit mit ALG II ist möglich – mit dem richtigen Vorgehen, der fristgerechten Einreichung des EKS und realistischer Planung. So bleibt Ihre finanzielle Grundlage stabil, während Sie Ihr Unternehmen aufbauen.

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Ihr
Daniel Schäfer

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