KfW-Startgeld: Wie und wofür können Sie 125.000 € erhalten?
Ob Sie gerade gegründet haben oder planen, Ihr eigenes Unternehmen zu starten – das KfW-Startgeld kann Ihnen mit bis zu 125.000 € pro Gesellschafter helfen, Ihre Vision zu verwirklichen. Dieses Förderprogramm steht Unternehmen mit einem Alter von bis zu fünf Jahren zur Verfügung. Doch der Weg zur Förderung birgt Herausforderungen: Von der Antragstellung bis zur Abstimmung mit der Hausbank gibt es viele Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt.
Wichtige Grundlagen zum KfW-Startgeld
1. Das Regionalpartner-Prinzip
- Direkte Anträge bei der KfW sind nicht möglich.
- Sie benötigen eine Hausbank, die den Antrag einreicht.
- Die Hausbank trägt 20 % des Risikos, die KfW 80 % – daher wird meist Eigenkapital verlangt.
2. Eigenkapital ist doch notwendig
- Obwohl die KfW dies nicht vorschreibt, verlangen viele Banken 10–20 %, in Einzelfällen bis zu 50 % Eigenkapital.
- Nur Barmittel auf dem Konto werden als Nachweis anerkannt – keine Sachwerte oder Vorleistungen.
Wofür kann das KfW-Startgeld verwendet werden?
1. Investitionen vs. Betriebsmittel
- Investitionen: Anschaffungen über 1.000 € netto, z. B. Maschinen, Fahrzeuge
- Betriebsmittel: Miete, Personal, Marketing, Beratung, Kautionen
2. Begrenzung der Betriebsmittel
Maximal 50.000 € dürfen für Betriebsmittel verwendet werden. Eine zu hohe Betriebsmittelquote kann zur Ablehnung führen – planen Sie sorgfältig!
Typische Fehler bei der Antragstellung
- Unvollständige Unterlagen: Businessplan, Finanzplan, Anhänge – oft über 100 Seiten
- Fehlerhafte Finanzstruktur: Unklare Trennung zwischen Investitionen und Betriebsmitteln
- Risiken nicht adressiert: Schwaches Team oder unstimmiges Geschäftsmodell erhöhen die Anforderungen